Hat der Arzt bei Ihnen oder Ihrem Kind eine Stimm-, Sprach-, Sprech- oder Schluckstörung festgestellt, erhalten Sie eine Verordnung/Rezept für eine logopädische Therapie. Mit dieser Verordnung haben Sie die Möglichkeit, sich an eine logopädische Praxis Ihrer Wahl zu wenden und einen Diagnostiktermin zu vereinbaren. Bei Bedarf führen wir auch Hausbesuche durch, die von Ihrem Arzt verordnet werden müssen.
Einen Therapiebedarf feststellen können:
Allgemeinmediziner/innen
Kinderärzte/innen
HNO-Ärzte/innen
Zahnärzte/innen
Kieferorthopäden/innen
Phoniater/innen
Neurologen/innen
Internisten/innen
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